Urlaub in Österreich trotz Corona? – Darauf müssen Sie achten

Die Corona-Pandemie hat weltweit zu vielen Veränderungen und Einschränkungen in das Leben der Menschen geführt. Auch in Europa waren die vergangenen Monate von vielen einschränkenden Maßnahmen geprägt. Gerade jetzt zur Ferienzeit entspannt sich die Lage aber zum Glück wieder. So sind nicht nur Reisen an die deutschen Küsten wieder möglich, sondern auch Reisen in die meisten europäischen Länder. Auch in Österreich können Menschen aus Deutschland wieder Urlaub machen. Die Grenzen nach Österreich sind wieder offen, nur vereinzelt kann es zu Stichprobenkontrollen kommen. Doch auch, wenn einem Urlaub in unserem Nachbarland nun so gesehen nichts mehr im Weg steht, gibt es aufgrund der Corona-Situation noch ein paar Dinge zu beachten. In Österreich herrschen schließlich auch noch Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, damit es nicht zu einer zweiten Welle kommt.

Bei der Anreise gibt es nur wenig Regeln

Flugzeug auf Rollfeld
Das Flugzeug wird zur Anreise zum Österreich-Urlaub glücklicherweise nicht benötigt

In der Alpenrepublik Österreich machen Deutsche sehr gerne Urlaub. Ob einen Städtetrip nach Wien, einen Urlaub in Tirol oder z.B. einen schönen Familienurlaub in Vorarlberg, unser Nachbarland ist ein beliebtes Reiseziel. Aktuell ist die Anreise auch kaum ein Problem. Die ICE-Zugverbindungen laufen wieder nach Fahrplan, wobei in den Zügen jedoch eine Maskenpflicht besteht. Gleiches gilt auch, wenn die Anreise per Flugzeug erfolgt. Wer mit der eigenen Familie im Auto anreist, hat bezüglich der Anreise keine Auflagen zu erfüllen, sofern alle Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Andernfalls dürfen nur maximal zwei Personen pro Sitzreihe im Auto mitgenommen werden.

Wer aus einem Corona-Hotspot anreist, muss einen negativen Test vorweisen

Ist die Anreise nach Österreich an sich gar kein Problem mehr, kann sie jedoch problematisch werden, wenn Sie aus einem sogenannten Corona-Hotspot anreisen. Gab es in Ihrem Wohnort beziehungsweise Herkunftsgebiet in den letzten sieben Tagen eine Anzahl von Neuinfektionen von 50 auf 100.000 Einwohner, dann müssen Sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als vier Tage alt sein darf. Andernfalls können Pensionen, Hotels oder andere Unterkünfte Ihnen den Aufenthalt verweigern, da diese Regel in Österreich zur Eindämmung der Pandemie vorliegt. Falls Sie also aus so einem Gebiet anreisen, sollten Sie unbedingt an den Test denken.

Welche Regeln gelten sonst in österreichischen Unterkünften und was gilt für Gastronomiebesuche?

Die gute Nachricht ist, dass die Unterkünfte landesweit wieder Gäste beherbergen dürfen, natürlich unter strengen Hygienevorschriften. Einen Mindestabstand gibt es an sich auch, aber natürlich nicht unter einer Gästegruppe wie einer Familie. Dieser Mindestabstand sollte beispielsweise beim Buffet im Hotel natürlich eingehalten werden.

Restaurants und auch die Cafés haben in Österreich schon seit einiger Zeit wieder geöffnet. Hier gilt die Maskenpflicht, wenn Sie ein Lokal betreten. Jedoch besteht natürlich am Tisch selbst keine Maskenpflicht. Zudem gibt es die gute Nachricht, dass die österreichische Regierung die Sperrstunde wieder ausgeweitet hat, sodass Gastronomiebetriebe nun bis 1:00 Uhr nachts geöffnet haben dürfen.

Maskenpflicht, wenn ein Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

Anders als in Deutschland, wo in allen Geschäften eine Maskenpflicht herrscht, gibt es diese Pflicht in Österreich aktuell nur, wenn ein Ein-Meter-Mindestabstand nicht gewahrt werden kann. Generell sollten Sie aber grundsätzlich eine Maske tragen, wenn Sie einen Supermarkt oder ein anderes Geschäft betreten. Auch in Banken, Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäusern gibt es die Maskenpflicht immer. Gleiches gilt, wenn Sie in Ihrem Urlaub auch die Seilbahn benutzen möchten oder öffentliche Verkehrsmittel. Grundsätzlich gibt es also schon eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wobei auch Gesichtsvisiere oder Schals als Maske angesehen werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht übrigens ausgenommen und auch Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können oder dürfen.